Wartung kann nicht warten

Es ist Ihnen vielleicht nicht möglich,

Ihre sicherheitstechnischen Einrichtungen auf dem neuesten Stand zu halten? Sie möchten, dass wir von Meusel & Beck die Wartung, Reparatur und Pflege Ihrer Anlagen übernehmen - teils, weil das gesetzliche Pflicht, teils weil es überfällig ist?

Und das vielleicht sogar für ein ganzes Jahr? Dann sprechen Sie uns bitte an.

Gebäudebetreiber in vielfacher Pflicht

Was viele unterschätzen: Wer ein Gebäude betreibt,

hat die gesetzliche Pflicht, sich auch um dessen Sicherheits-Features zu kümmern. Dazu gehören vor allem elementare Maßnahmen wie Brandschutz, Fluchtweg-Steuerung sowie Einbruch-Abwehr.

Hier darf nichts veralten, rosten oder ausfallen.


Meusel & Beck bietet seit jeher an, regelmäßige Wartungen, vorsorgliche Kontrollen und abschließende Zertifizierungen zu übernehmen -, die meisten Kunden genießen den Vorteil von Jahresverträgen, die sie zeitlich entlasten und ihnen die wichtige Notwendigkeit abnehmen, an wiederkehrende Pflichten zu denken.


Gerne unterschätzt werden nämlich die, ein Mal jährlich gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen und Zertifizierungen der Brandschutztüren, der Türfeststeller allgemein, der Drehtürantriebe und der Fluchtweg-Terminals (welche

im Panikfall steuern, dass Fluchttüren sich öffnen).


Sie dürfen sich zu all diesen Themen gerne an uns wenden.

Defekte Teile

gleich austauschen

Zu einem Wartungsvertrag mit Meusel & Beck gehört auch, dass wir defekte oder verschlissene Bauteile auswechseln können und, nicht zu unterschätzen: auch dürfen.



Meusel & Beck ist Ihr zertifizierter Fachbetrieb.

Schließen Sie mit uns einen Wartungsvertrag und sind Sie kaufmännisch berechtigt, dürfen wir die Gewährleistung für bei uns gekaufte Produkte und Dienstleistungen verlängern.

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